Millionen für die Forschung: Fünf BMBF-Verbünde stellen vom 19. bis 21. April in der MHH ihre Ergebnisse vor

„Noch niemals zuvor ist in Deutschland die Psychotherapie-Forschung so massiv gefördert worden wie in den vergangenen acht Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.“ Das betonte Professorin Dr. Martina de Zwaan von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Das Bundesforschungsministerium unterstützt seit Dezember 2004 fünf Verbundforschungsvorhaben mit mehreren Millionen Euro in den Bereichen Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, Essstörungen, Panikstörung, Schizophrenie und Sozialphobie.

Die Ergebnisse dieser Forschungen werden jetzt vom 19. bis 21. April 2012 bei dem einmaligen Kongress „Meilensteine der Forschung und Praxis“ in der MHH vorgestellt, den Professorin de Zwaan, Direktorin der MHH-Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie in Hannover organisiert hat. „Die Forschungsverbünde mit ihren vielfältigen Ergebnissen haben sich tatsächlich zu Meilensteinen der Psychotherapie entwickelt, denn zuvor gab es in Deutschland kaum Studien, die diese Qualitätsstandards erfüllt haben. Dank der Netzwerke können wir nun auf eine jeweils sehr große Gruppe von Betroffenen für unsere Untersuchungen zurückgreifen.“ Ein Beispiel: Im Forschungsverbund zu Essstörungen konnten insgesamt mehr als 1100 Patientinnen und Patienten aus mehr als 40 teilnehmenden Zentren in die Untersuchungen eingeschlossen werden.

Die fünf Forschungsverbünde haben mit zahlreichen Studien unter anderem untersucht, wie sich ambulante und stationäre Psychotherapien in ihrer Wirkung unterscheiden und haben neue Therapieoptionen mit bestehenden und teilweise auch medikamentösen Behandlungen verglichen. Zudem haben die Forscher mit Hilfe der Magnetresonanztomographie (MRI) Zusammenhänge zwischen morphologischen Eigenschaften bestimmter Hirnareale und den verschiedenen Krankheitsbildern gesucht. In einigen Arbeitsgruppen versuchten die Wissenschaftler auch, Zusammenhänge mit krankheitsrelevanten Genen aufzuspüren […]

Forschungsverbund PANIK-NETZ – Kognitive Verhaltenstherapie der Panikstörung

Die Panikstörung gilt als die schwerwiegendste Form der Angsterkrankungen. Sie beginnt meist früh in der Adoleszenz und ist mit erheblichem andauerndem Leiden und schweren sozialen Komplikationen verbunden – von der Arbeitsunfähigkeit bis zu weiteren Komplikationen wie Depressionen oder Suchtentwicklung. Die kognitive Verhaltenstherapie ist seit einigen Jahren die Methode der ersten Wahl, da ihre Wirksamkeit empirisch am besten gesichert ist. Essentielle Kernfragen wie psychologische und neurobiologische Wirkmechanismen oder molekulare Zusammenhänge sind jedoch nach wie vor ungelöst.

Das Panik-Netz-Konsortium hat neben zwei sehr großen Multicenter-Studien, in denen Patienten mit kognitiver Verhaltenstherapie behandelt wurden, auch neue Therapieverfahren erprobt: Psychophysiologische Mechanismen, Bildgebende Untersuchungen mit der Magnetresonanztomographie oder molekulargenetische Untersuchungen. Interdisziplinäre und international ausgewiesene Expertengruppen konnten nicht nur entscheidende Kenntnisdurchbrüche im Hinblick auf eine optimierte psychotherapeutische Behandlung erzielen, sondern auch diejenigen aktiven Behandlungselemente entschlüsseln, die für den Behandlungserfolg entscheidend sind.

Der Sprecher des Forschungsverbundes, Professor Dr. Volker Arolt vom Universitätsklinikum Münster, zählte einige der Ergebnisse auf: „Die kognitive Verhaltenstherapie ist hoch wirksam. Die Exposition stellt ein entscheidendes Element für die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie dar“, betonte er. „Ein von uns entwickeltes Therapiemanual zeigt einen neuen Standard in der kognitiven Verhaltenstherapie der Panikstörung. Nach sechs Monaten und sogar nach zwei Jahren bleiben die Effekte der Therapie erhalten.“ Zudem konnten die Forscher nachweisen, dass eine die Panikstörung häufig begleitende Depressivität die Effektivität der Therapie nicht beeinträchtigt. Ausdauersport scheint zudem eine günstige Wirkung zu haben, dieses Verfahren wird derzeit geprüft. Ebenfalls überprüft wird die Wirkung der transkraniellen Magnetstimulation. […]

Quelle: JuraForum.de, abgerufen 19.04.2012 20:10 Uhr

 

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